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Wer braucht ein Nutzwertgutachten?

Bei jedem Kauf einer Wohnung oder einem Geschäftslokal, das nicht ein ganzes Haus umfasst, muss es ein Nutzwertgutachten geben. Dieses regelt die Stimmverhältnisse in der Hausgemeinschaft und ist meist Basis für die Verteilung der Betriebskosten und den Eigentumsvertrag. Wenn ein Gebäude nun mehrere selbstständige Einheiten umfasst und Teile davon verkauft werden sollen, so ist das Nutzwertgutachten die Basis für die Parifizierung und die entsprechenden Einträge im Grundbuch.

Was steht im Nutzwertgutachten?

Im Nutzwertgutachten wird der Nutzwert des gesamten Hauses mit dem jeder einzelnen selbstständigen Einheit verglichen. Dies geschieht auf Basis des WEG2002 (Wohnungseigentumsgesetz). Ausgangspunkt für die Berechnung sind die Nettonutzflächen, die mit Zu- und Abschlägen kombiniert werden. Das Ergebnis des Nutzwertgutachtens ist ein ausgewiesener Mindestanteil jeder selbstständigen Einheit am gesamten Haus und wird zur Parifizierung (zur Begründung von Wohnungseigentum) oder Neuparifizierung (zur Anpassung des Wohnungseigentums beispielsweise nach Zubauten im Haus) herangezogen.

Was wird für die Erstellung des Nutzwertgutachtens benötigt?

Basis für die Erstellung des Nutzwertgutachtens sind behördlich genehmigte Einreich- oder Bestandspläne, die auf Übereinstimmung mit dem Baubestand überprüft werden. Bei Bedarf können auch entsprechende Verkaufspläne, Einreich- oder Bestandspläne nach genauem Naturmaß angefertigt werden, um den Bestand einer behördlichen Bewilligung zuzuführen.

ARCHITEKT Dipl.-Ing. Arnold-Franz Weiß
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